Gesetzliche Krankenkassen
Von den gesetzlichen Krankenkassen ist im Jahr 2002 ein Indikationssystem eingeführt worden, das die Zahnfehlstellungen in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1-5) einteilt. Nur die Kosten für die Regulierung der schwierigen Zahnfehlstellungen (KIG 3-5) wird von der gesetzlichen Krankenkasse bis zu dem Aller von 18 Jahren übernommen.
Wenn die Krankenkasse leistungspflichtig ist, werden beim ersten Kind 80% (beim zweiten Kind 90%) der Rechnungen direkt mit der KZV durch die Praxis abgerechnet. Der Eigenanteil von 20% (zweites Kind 10%) wird den Eltern in Rechnung gestellt. Bei erfolgreichem Abschluss wird dieser Eigenanteil zum Abschluss der Behandlung den Eltern wieder zurückerstattet. Bei schlechter Mitarbeit und Abbruch der Behandlung wird der Eigenanteil von der Krankenkasse nicht zurückgezahlt.
Bei gesetzlich versicherten Erwachsenen, deren Behandlung ab dem 18. Lebensjahr beginnt, wird die Zahnkorrektur nicht von der Krankenkasse übernommen.
Ausnahmefälle sind sehr ausgeprägten Kieferfehlstellungen, bei denen eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung notwendig ist. Hier wird die Behandlung (nach gutachterlicher Prüfung) von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Die Kosten von Kiefergelenkbehandlungen und Untersuchungen des stomatognathen Systems werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Lediglich Knirscherschienen können über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Außervertragliche Leistungen
Die Kieferorthopäden müssen wie alle Ärzte im Gesundheitswesen gegenüber der Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich behandeln.
Seitens der Patienten können auch freiwillige Zusatzleistungen gewählt werden, welche über die vorgeschriebene Basisversorgung hinausgehen. Mit kieferorthopädischen Zusatzleistungen kann ein patientenoptimierter Behandlungsverlauf und ein hochwertigeres Ergebnis erzielt werden.
Welche Zusatzleistungen sinnvoll sind und was sie kosten, erläutern wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch.
In unserer Praxis bieten wir auch gerne eine Ratenzahlung an. Die Zahlungsmodalitäten werden somit vereinfacht und für Sie überschaubarer gestaltet.
Private Zusatzversicherung für gesetzlich versicherte Patienten
In der Regel ist es sinnvoll, eine private Zusatzversicherung speziell für Zahnspangen abzuschließen, um Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattet, abzudecken. Sei es für die außervertraglichen Leistungen oder auch in den Fall, in dem die gesetzliche Krankenversicherung keine Erstattung leistet.
Zur Tarifwahl der privaten Zusatzversicherung stehen folgende Links zur Verfügung:
www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com
www.waizmanntabelle.de
Private Krankenkassen
Die Erstattung durch die private Krankenversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungstarif und ggf. nach der Beihilfestelle. Der vom Kieferorthopäden erstellte Behandlungsplan wird von der Versicherung bzw. der Beihilfestelle überprüft und die Behandlungskosten werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Die Beihilfestellen können jedoch z. T. Einschränkungen machen.
Die Rechnungsstellung für privat versicherte Patienten erfolgt in unserer Praxis über die Health AG, Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg. Dort erhalten Sie Unterstützung bei allen Abrechnungsfragen unter der Servicenummer 040 524709-000 oder unter info@healthag.de. Die Health-AG ist Ihr Ansprechpartner bei Erstattungsproblemen. Dort werden Sie fachkundig beraten und die notwendigen Begründungen können für Sie erstellt werden.